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Notbetreuung

Nun können Kinder der Jahrgänge 5–8 in der Notbetreuung von 08:00 bis 13:00 Uhr aufgenommen werden, wenn ein Elternteil oder ein(e) Erziehungsberechtigte(r) in sog. kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist.

Zu diesen zählen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

Dies gilt auch für die Zeit der Osterferien 2020.

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