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Betriebspraktikum
1. Ziele des Betriebspraktikums
Als Ergänzung zum Fach Politik-Wirtschaft sollen die Schüler/innen durch das
Betriebspraktikum vor allem …
- Einblicke in die Berufs- und Arbeitswelt erlangen,
- durch das Kennenlernen verschiedener beruflicher Tätigkeiten
und Aufgaben innerhalb des Betriebes auf die Anforderungen
im späteren Berufsleben vorbereitet werden,
- betriebliche Strukturen und Zusammenhänge erkennen,
- sich mit Problemen der Berufswirklichkeit auseinandersetzen.
2.1 Teilnahmebedingungen/Zeitrahmen
- Schüler/innen des 11. Jahrgangs
- Teilnahmepflicht
- Durchführung: Zeitraum nach den Herbstferien
- von Montag bis Freitag ganztägig (6–8 Stunden). Ausnahmen
(z. B. samstags in einem Gastronomiebetrieb)
sind in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft möglich.
- Einverständniserklärung des jeweiligen Praktikumsbetriebes
- Bedingung für Praktikanten/innen im Nahrungsmittelbereich und im
pflegerischen/sozialen Bereich:
- Gesundheitszeugnis (Erlangung des Gesundheitszeugnisses
durch einen von der Schule organisierten Besuch einer
Informationsveranstaltung des Gesundheitsamtes)
- wichtige Voraussetzung für die Teilnahme an der
Informationsveranstaltung: Einverständniserklärung der
Eltern
2.2 geografische Zuordnung
Landkreis Leer (ohne die Insel Borkum)
Ausnahmen
- für die Region wichtige Betriebe (Meyer-Werft, Landkreis Emsland), VW in
Emden, Nordsee-Werke, Ostfriesische Landschaft, Enercon
- in Ausnahmefällen ist ein Praktikum auch außerhalb des Landkreises Leer
möglich. Dies muss aber schriftlich begründet und beantragt werden. (Ein
entsprechendes Formular finden Sie im Anhang.)
2.3 schulische Einbindung
- inhaltliche Vorbereitung im Politikunterricht
(u. a. „Wandel der Arbeitswelt in der
globalisierten Wirtschaft“)
- Betreuung der Schüler/innen während des Praktikums durch die
Politiklehrer/innen der 11. Klassen (inklusive Besuch in den Betrieben)
- Anfertigung einer schriftlichen Ausarbeitung (zu den formalen Bedingungen der
Abfassung der schriftlichen Ausarbeitung siehe die Seite
„Konzeption der schriftlichen Ausarbeitung“)
- Bewertung des Praktikumsberichtes durch die Politiklehrer/innen (gilt als
schriftliche Note für das 1. Schulhalbjahr des betreffenden Schuljahres).
3. Auswahl des Praktikumsplatzes
- Die Wahl des Betriebes erfolgt grundsätzlich in eigener Initiative.
- Folgende Gesichtspunkte sollten beachtet werden: Was ist an dem Betrieb und an
den dort ausgeführten Tätigkeiten interessant? Welche Erwartungen habe ich an
das Praktikum und stimmen diese mit der Wahl meines Betriebes überein? Welche
Anforderungen könnten dort an mich gestellt werden? Kann ich dort ausreichend
Einblick in Organisation und Funktionsweise
eines Betriebes bekommen?
- Spätestens zu Beginn des Jahrgangs 11 sollte die Wahl des Praktikumsplatzes
erfolgt sein.
Susanne Fuchs, Fachgruppe Politik-Wirtschaft,
22. Februar 2023
2023-08-27 (letzte Änderung),
bo