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PISA 2018

Allgemeines

Das TGG wurde in einem Zufallsverfahren als eine von ca. 240 deutschen Schulen für die Mitwirkung an der PISA-Studie 2018 ausgewählt. Die Erhebung wird weltweit in mehr als 70 Ländern durchgeführt. Die Testung erfolgt am 18.04. und 16.05.2018; die Teilnahme ist verpflichtend.

Am 18.04. absolvieren 30 Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2002 geboren wurden, (Testgruppe 1 und 2) und 15 Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse (Testgruppe 3) eine computerbasierte Testung; an der papierbasierten Testung am 16.05.2018 nehmen nur die Testgruppen 1 und 2 teil.

Hauptziel der PISA-Studie ist es festzustellen, wie gut 15-Jährige Schülerinnen und Schüler auf das Erwachsenenleben vorbereitet sind; sie misst dazu die Leistungen im Leseverständnis, in den Naturwissenschaften und in der Mathematik. Im Jahr 2018 bildet wie im Jahr 2009 Lesekompetenz den Schwerpunkt.

Zeitplan

1. Testtag (CBA – computerbasierte Testung)

Mittwoch, der 18.04., Beginn: 07:45 Uhr

Tätigkeit Dauer
Beginn der Testsitzung;
Ausgabe der Zugangsdaten an die Schüler
15 Minuten
Einführung ca. 5 Minuten
1. Testabschnitt 60 Minuten
Pause 5 Minuten
Einführung in den 2. Testabschnitt 5 Minuten
2. Testabschnitt 60 Minuten
Pause 15 Minuten
Schülerfragebogen ca. 50 Minuten
Pause 5 Minuten
Einführung in den kognitiven Fähigkeitstest ca. 5 Minuten
kognitiver Fähigkeitstest 15 Minuten
Zeitbedarf für die Schüler ca. 4 Zeitstunden
(ca. 240 Minuten)

Zur Testung muss ein Taschenrechner mitgebracht werden, Stifte werden gestellt.

2. Testtag (PBA – papierbasierte Testung)

Mittwoch, der 16.05., Beginn: 07:45 Uhr

Tätigkeit Dauer
Beginn der Testsitzung;
Ausgabe der Testhefte an die Schüler
15 Minuten
Einführung ca. 5 Minuten
1. Testabschnitt 60 Minuten
Pause 5 Minuten
Einführung in den 2. Testabschnitt 5 Minuten
2. Testabschnitt 60 Minuten
Zusatzfragebogen 3 Minuten
Zeitbedarf für die Schüler ca. 2,5 Zeitstunden
(ca. 153 Minuten)

Hinweise zum Datenschutz

Die am Test teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wurden wie folgt ausgewählt:

  1. Aus der schulinternen Datenbank wurden alle die Schülerinnen und Schüler in eine Tabellenkalkulation exportiert, die zwischen dem 01.01. und 31.12.2002 geboren wurden und/oder dem 9. Jahrgang angehören.
  2. Das Datenblatt wurde so bearbeitet, dass es für alle aufgeführten Schülerinnen und Schüler die folgenden Informationen enthielt:
    • Vorname
    • Nachname
    • Geschlecht
    • Klassenstufe
    • Klassenbezeichnung
    • Geburtsmonat
    • Geburtsjahr
    • Bildungsgang
  3. Die beiden Spalten mit den Vor- und Nachnamen wurden von der Schule mit einem von ihr gewählten und nur ihr bekannten elfstelligen Passwort verschlüsselt.
  4. Vor dem Hochladen der Datei auf den Server des IEA DPC (das ist die Institution, die die Testung durchführt) wurden die Tabellenzeilen mit Ordnungsnummern versehen, aber durcheinander gewürfelt, so dass die Ordnungsnummer keinen Rückschluss auf die Identität der Schülerin/des Schülers erlaubt. Die Kommunikation mit dem IEA-Server erfolgte wie während des ganzen Verfahrens passwortgeschützt und verschlüsselt.
  5. Ende März konnte die Schule drei Listen vom Server des IEA herunterladen, in denen die Ordnungsnummern von jeweils 15 gezogenen Schülerinnen und Schüler aufgeführt waren.

An den Testtagen wird den auswärtigen Testleitern pro Testgruppe ein Block mit Klebezetteln übergeben, auf denen die Namen der gezogenen Schülerinnen und Schüler in genau der Reihenfolge notiert sind, wie sie auf den drei vom IEA-Server heruntergeladenen Testgruppenlisten zu finden ist; damit können die Testleiter jeder Schülerin/jedem Schüler das Gerät oder das Testheft zuweisen, das für die entsprechende Ordnungsnummer vorgesehen ist. Nach dem Ende der Testung ziehen die Schülerinnen und Schüler die Klebezettel mit ihrem Namen ab und vernichten diese.

Die skizzierte Vorgehensweise gewährleistet, dass nur die Schule weiß, welche Ordnungsnummer welcher Schülerin/welchem Schüler zuzuordnen ist. Andererseits erhält die Schule weder Einblick in die Testung noch eine Rückmeldung über den Ausfall des Tests für einzelne Ordnungsnummern, das heißt für einzelne Schülerinnen und Schüler.

Links zum PISA-Test 2018

Rechtsgrundlage

In § 30, Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes heißt es:

„Die Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule tätigen Personen sind verpflichtet, an Erhebungen (Befragungen und Unterrichtsbeobachtungen) teilzunehmen, die der Erforschung und Entwicklung der Schulqualität dienen und von der Schulbehörde angeordnet oder genehmigt worden sind.“

Die entsprechende Anordnung erging mit einer an den Schulleiter gerichteten E-Mail des niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.10.2017. Die Genehmigung der PISA-Haupterhebung 2018 erfolgte mit Schreiben des niedersächsischen Kultusministeriums vom 14.02.2018.

2018-04-19 (letzte Änderung),