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Sie sind hier: Startseite Archiv 2017/18 2. Halbjahr PISA 2018
Das TGG wurde in einem Zufallsverfahren als eine von ca. 240 deutschen Schulen für die Mitwirkung an der PISA-Studie 2018 ausgewählt. Die Erhebung wird weltweit in mehr als 70 Ländern durchgeführt. Die Testung erfolgt am 18.04. und 16.05.2018; die Teilnahme ist verpflichtend.
Am 18.04. absolvieren 30 Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2002 geboren wurden, (Testgruppe 1 und 2) und 15 Schülerinnen und Schüler einer 9. Klasse (Testgruppe 3) eine computerbasierte Testung; an der papierbasierten Testung am 16.05.2018 nehmen nur die Testgruppen 1 und 2 teil.
Hauptziel der PISA-Studie ist es festzustellen, wie gut 15-Jährige Schülerinnen und Schüler auf das Erwachsenenleben vorbereitet sind; sie misst dazu die Leistungen im Leseverständnis, in den Naturwissenschaften und in der Mathematik. Im Jahr 2018 bildet wie im Jahr 2009 Lesekompetenz den Schwerpunkt.
Mittwoch, der 18.04., Beginn: 07:45 Uhr
Tätigkeit | Dauer |
---|---|
Beginn der Testsitzung; Ausgabe der Zugangsdaten an die Schüler |
15 Minuten |
Einführung | ca. 5 Minuten |
1. Testabschnitt | 60 Minuten |
Pause | 5 Minuten |
Einführung in den 2. Testabschnitt | 5 Minuten |
2. Testabschnitt | 60 Minuten |
Pause | 15 Minuten |
Schülerfragebogen | ca. 50 Minuten |
Pause | 5 Minuten |
Einführung in den kognitiven Fähigkeitstest | ca. 5 Minuten |
kognitiver Fähigkeitstest | 15 Minuten |
Zeitbedarf für die Schüler | ca. 4 Zeitstunden (ca. 240 Minuten) |
Zur Testung muss ein Taschenrechner mitgebracht werden, Stifte werden gestellt.
Mittwoch, der 16.05., Beginn: 07:45 Uhr
Tätigkeit | Dauer |
---|---|
Beginn der Testsitzung; Ausgabe der Testhefte an die Schüler |
15 Minuten |
Einführung | ca. 5 Minuten |
1. Testabschnitt | 60 Minuten |
Pause | 5 Minuten |
Einführung in den 2. Testabschnitt | 5 Minuten |
2. Testabschnitt | 60 Minuten |
Zusatzfragebogen | 3 Minuten |
Zeitbedarf für die Schüler | ca. 2,5 Zeitstunden (ca. 153 Minuten) |
Die am Test teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wurden wie folgt ausgewählt:
An den Testtagen wird den auswärtigen Testleitern pro Testgruppe ein Block mit Klebezetteln übergeben, auf denen die Namen der gezogenen Schülerinnen und Schüler in genau der Reihenfolge notiert sind, wie sie auf den drei vom IEA-Server heruntergeladenen Testgruppenlisten zu finden ist; damit können die Testleiter jeder Schülerin/jedem Schüler das Gerät oder das Testheft zuweisen, das für die entsprechende Ordnungsnummer vorgesehen ist. Nach dem Ende der Testung ziehen die Schülerinnen und Schüler die Klebezettel mit ihrem Namen ab und vernichten diese.
Die skizzierte Vorgehensweise gewährleistet, dass nur die Schule weiß, welche Ordnungsnummer welcher Schülerin/welchem Schüler zuzuordnen ist. Andererseits erhält die Schule weder Einblick in die Testung noch eine Rückmeldung über den Ausfall des Tests für einzelne Ordnungsnummern, das heißt für einzelne Schülerinnen und Schüler.
In § 30, Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes heißt es:
„Die Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule tätigen Personen sind verpflichtet, an Erhebungen (Befragungen und Unterrichtsbeobachtungen) teilzunehmen, die der Erforschung und Entwicklung der Schulqualität dienen und von der Schulbehörde angeordnet oder genehmigt worden sind.“
Die entsprechende Anordnung erging mit einer an den Schulleiter gerichteten E-Mail des niedersächsischen Kultusministeriums vom 16.10.2017. Die Genehmigung der PISA-Haupterhebung 2018 erfolgte mit Schreiben des niedersächsischen Kultusministeriums vom 14.02.2018.
2018-04-19 (letzte Änderung), bo