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Sie sind hier: Startseite Archiv 2011/12 2. Halbjahr PISA 2012
Das TGG wurde in einem Zufallsverfahren als eine von 247 deutschen Schulen für die Mitwirkung an der PISA-Studie 2012 ausgewählt. Die Erhebung wird weltweit in 68 Ländern durchgeführt. Die Testung erfolgt am 02.05. und 14.05.2012; die Teilnahme ist verpflichtend.
Am 02.05. absolvieren 25 15-Jährige SchülerInnen (dazu zählen im Rahmen der Untersuchung alle, die zwischen dem 01.01.1996 und dem 31.12.1996 geboren wurden) sowie alle SchülerInnen zweier 9. Klassen den eigentlichen PISA-Test.
Hauptziel der PISA-Studien ist es festzustellen, wie gut Jugendliche ihr in der Schule erworbenes Wissen in alltäglichen Situationen anwenden können. Im Jahr 2012 bilden – wie schon 2003 – die Basiskompetenzen in Mathematik den Schwerpunkt.
Ziel des Ländervergleichs 2012 am 14.05. ist die Überprüfung des Erreichens der nationalen Bildungsstandards im Fach Mathematik und den Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik).
PISA 2012 | ||
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1. Testtag | vormittags | PISA 2012 Paper and Pencil 25 15-Jährige + zwei 9. Klassen |
nachmittags | PISA 2012 Computer-Based Assessment 14 der 25 15-Jährigen |
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2. Testtag | vormittags | Ländervergleich Bildungsstandards 25 15-Jährige + zwei 9. Klassen |
nachmittags | PISA 2012 Computer-Based Assessment 14 der 25 15-Jährigen |
Mittwoch, der 02.05., Beginn: 08:30 Uhr
Wichtig:
Tätigkeit | Dauer |
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Austeilen der Materialien und Vorlesen der Allgemeinen Anweisungen | ca. 10-15 Minuten |
Bearbeitung des Testhefts | genau 60 Minuten |
Kurze Pause | 5 Minuten |
Bearbeitung des Testhefts | genau 60 Minuten |
Pause | 15 Minuten |
Bearbeitung des Schülerfragebogens | ca. 45 Minuten |
Einsammeln der Materialien und Beenden der Sitzung | ca. 3-5 Minuten |
Gesamt: | ca. 3 Stunden und 25 Minuten |
Mittwoch, der 02.05., Beginn: 13:00 Uhr
Tätigkeit | Dauer |
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Vorbereitung der Computer für die Testsitzung | ca. 30 Minuten |
Ausgabe der Passwörter, Einloggen der Schüler, Einweisung in die Testung | ca. 5 Minuten |
Übungsphase zur computerbasierten Testung | 15 Minuten |
Bearbeitung der Aufgaben am Computer | genau 40 Minuten |
Beenden der Sitzung, sichern und übertragen der Daten | ca. 30 Minuten |
Erhebungsdauer für die Schüler: Gesamt: |
1 Stunde 2 Stunden |
Montag, der 14.05., Beginn: 08:30 Uhr
Wichtig:
Tätigkeit | Dauer |
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Austeilen der Materialien und Vorlesen der Allgemeinen Anweisungen | ca. 10 Minuten |
Bearbeitung des Testhefts 1, Teil 1 | genau 60 Minuten |
Pause | 15 Minuten |
Bearbeitung des Testhefts 1, Teil 2 | genau 60 Minuten |
Pause | 15 Minuten |
Bearbeitung des Testhefts 2 und des Schülerfragebogens | 45 Minuten |
Einsammeln der Materialien und Beenden der Sitzung | ca. 5 Minuten |
Gesamt: | ca. 3 Stunden und 30 Minuten |
Montag, der 14.05., Beginn: 13:00 Uhr
Tätigkeit | Dauer |
---|---|
Vorbereitung der Computer für die Testsitzung | ca. 30 Minuten |
Ausgabe der Passwörter, Einloggen der Schüler, Einweisung in die Testung | ca. 5 Minuten |
Bearbeitung der Aufgaben am Computer mit einer kurzen Pause | ca. 120 Minuten |
Beenden der Sitzung, sichern und übertragen der Daten | ca. 30 Minuten |
Erhebungsdauer für die Schüler: Gesamt: |
2 Stunden 3 Stunden |
Die TestteilnehmerInnen wurden wie folgt ausgewählt:
[Die Ordnungsnummern stimmten im Übrigen nicht mit der Reihenfolge in der Schülerliste auf dem Datenblatt überein.]
An den Testtagen werden die mit den Ordnungsnummern der gezogenen SchülerInnen versehenen Testbögen von der Schule vorbereitete Papieraufkleber mit den Namen der SchülerInnen erhalten, die die entsprechende Ordnungsnummer besitzen; nachdem die SchülerInnen vor ihrem Testbogen sitzen, werden die Papieraufkleber abgezogen.
Die skizzierte Vorgehensweise gewährleistet, dass nur die Schule weiß, welche Ordnungsnummer welchem Schüler/welcher Schülerin zuzuordnen ist. Andererseits erhält die Schule weder Einblick in die ausgefüllten Bögen noch eine Rückmeldung über den Ausfall des Tests für einzelne Ordnungsnummern, das heißt für einzelne SchülerInnen.
In § 30, Absatz 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes heißt es:
„Die Schülerinnen und Schüler sowie alle an der Schule tätigen Personen sind verpflichtet, an Erhebungen (Befragungen und Unterrichtsbeobachtungen) teilzunehmen, die der Erforschung und Entwicklung der Schulqualität dienen und von der Schulbehörde angeordnet oder genehmigt worden sind.“
Die entsprechende Anordnung erfolgte mit einem an den Schulleiter gerichteten Schreiben des niedersächsischen Kultusministeriums vom 28.11.2011.
2012-05-11, bo