Nun können Kinder der Jahrgänge 5–8 in der Notbetreuung von 08:00 bis 13:00 Uhr aufgenommen werden, wenn ein Elternteil oder ein(e) Erziehungsberechtigte(r) in sog. kritischen Infrastrukturen beschäftigt ist.
Zu diesen zählen:
- Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
- Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
- Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
- Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Dies gilt auch für die Zeit der Osterferien 2020.