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Schulordnung des Teletta-Groß-Gymnasiums (Stand 29.09.2022)

1. Präambel

Wir verstehen unsere Schule als eine Gemeinschaft, in der Schüler/-innen, Lehrer/-innen, Mitarbeiter/-innen und Eltern bzw. Erziehungsberechtigte verantwortungsvoll miteinander arbeiten. Unser Ziel ist es, jungen Menschen gymnasiale Bildung zu vermitteln und sie zu Selbstverantwortung und politischer Mündigkeit zu erziehen. Der Erwerb sozialer und kommunikativer Kompetenzen soll sie befähigen, unsere demokratische Gesellschaft konstruktiv mitzugestalten. (Leitbild des TGG)

2. Grundsätzliche Verhaltensregeln

3. Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

4. Umgang mit digitalen Geräten

5. Sonstiges

6. Verstöße

6a.

6b.

Erziehungsmaßnahmen bei Verstoß gegen die Regelungen zur Benutzung von digitalen Endgeräten, das Alkoholverbot, das Rauchverbot und bei Verlassen des Schulhofes:

6c. Absenzen-Regelungen am Teletta-Groß-Gymnasium

Jedes Fehlen von Schüler/-innen – auch in einzelnen Stunden – wird von den zuständigen Lehrkräften im Klassenbuch bzw. Kursheft notiert. Die Klassenlehrer/-innen und Tutor/-innen verschaffen sich laufend einen Überblick über die Abwesenheiten. Jeweils für die Zeugniserteilung in Jg. 5-10 erfassen die Klassenlehrer/-innen die Fehltage und die vorliegenden Entschuldigungen.

Jedes Fehlen muss bei minderjährigen Schüler/-innen von den Erziehungsberechtigten mit Angabe des Grundes schriftlich entschuldigt werden. Volljährige Schüler/-innen entschuldigen dieses selbst auf dem TGG-Entschuldigungsformular für Oberstufenschüler/-innen (s. u. 21). Bei voraussehbar längerem Fehlen müssen die Klassenlehrer/-innen, Tutor/-innen oder das Sekretariat so schnell wie möglich, spätestens am 3. Tag der Abwesenheit, benachrichtigt werden.

Krankmeldungen während der Unterrichtszeit müssen bei den gerade unterrichtenden Lehrkräften oder den Lehrkräften der nächsten Stunde erfolgen, in Ausnahmefällen im Sekretariat.

Bei Fehlen innerhalb der letzten 14 Tage vor Schuljahresschluss ist die Schule umgehend zu benachrichtigen; eine Entschuldigung ist schnellstmöglich nachzureichen.

Bei dem Verdacht, dass ungerechtfertigt gefehlt wurde, kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Bei hartnäckigen Fällen von Schulversäumnis veranlasst der Schulleiter in Absprache mit der/dem Klassenlehrer/-in bzw. Tutor/-in weitere, ggf. behördliche Schritte.

Beurlaubungen für einen Tag müssen rechtzeitig bei den Klassenlehrern/-innen bzw. Tutoren/-innen beantragt werden, darüber hinaus gehende Beurlaubungen beim Schulleiter. Beurlaubungen für einzelne Tage unmittelbar vor oder nach Ferien sind nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände durch den Schulleiter möglich.

Zu Exkursionen oder Unterrichtsgängen holt die leitende Lehrkraft die Zustimmung der von der Abwesenheit der Lerngruppe bzw. einzelner Schüler/-innen betroffenen Lehrkräfte ein und gibt das Vorhaben und die Teilnehmer rechtzeitig an der Lehrerzimmer-Pinnwand schriftlich bekannt. Ggf. nicht teilnehmende Schüler/-innen versorgt sie mit einer Ersatzregelung. Diese Regelung ist dem Sekretariat mitzuteilen.

Kurzfristige Sportbefreiungen bis zu 1 Monat kann die zuständige Sportlehrkraft aussprechen; sie vermerkt diese im Klassenbuch bzw. Kursheft. Bei längerfristigen ärztlichen Sportattesten wird die Befreiung vom Sportunterricht schriftlich durch den Schulleiter erteilt.

Schüler/-innen, die einen Klausurtermin krankheitsbedingt oder aus anderen von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen können, informieren rechtzeitig vorher die zuständige Fachlehrkraft oder das Sekretariat. Die Fachlehrkraft entscheidet, welche Ersatzleistung zu erbringen ist. Das Versäumnis jeder Klausur in der Qualifikationsphase sowie jeder Nachschreibklausur ist immer und spätestens bei Wiederaufnahme des Unterrichts mit einem ärztlichen Attest oder einer gleichrangigen Bestätigung zu belegen.

Im Sekundarbereich II entschuldigen sich die Schüler/-innen in ihren Kursen unter Verwendung des TGG-Entschuldigungsbogens. Dieser wird jeder einzelnen Lehrkraft innerhalb von zwei Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts zur Abzeichnung jeder einzelnen Stunde vorgelegt. Danach legen die Schüler/-innen das Formular ihren Klassenlehrer/-innen bzw. Tutor/-innen vor, welche abzeichnen und den Bogen spätestens am letzten Schultag des jeweiligen Halbjahres im Sekretariat 2 zur Archivierung abgeben.

Versäumen Schüler/-innen so viel Unterricht, dass eine Benotung ihrer Leistungen im betr. Fach im jeweiligen Halbjahr nach Einschätzung der jeweils zuständigen Lehrkraft gefährdet ist, veranlasst diese Lehrkraft im Sekretariat 2 eine schriftliche Warnung an die betr. Schüler/-innen und deren Erziehungsberechtigte, dass die Note „ungenügend“ bzw. dass 0 Punkte für dieses Halbjahr erteilt werden können. Im Falle einer solchen Warnung wird in dem folgenden Halbjahreszeugnis die Bemerkung aufgenommen: „NN hat ihre/seine Unterrichtsverpflichtung nicht regelmäßig wahrgenommen.“

Beschlossen auf der Gesamtkonferenz am 29.09.2022

2023-11-12 (letzte Änderung),